Das Restnutzungsdauer-Gutachten:

Der einfache Weg, der Vermietern hilft

Steuern zu sparen

Clever-Immogutachten hilft Vermietern mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten,
Ihre Abschreibung zu erhöhen und so Steuern zu sparen.

Google Bewertungen
4,9

Nutzen Sie Ihre Immobilie, wie Sie es geplant haben.
Als Steuervorteil.

Ob Sie zum ersten Mal einen Mieter in Ihrer Eigentumswohnung haben oder ob Sie bereits mehrere Wohnungen vermieten:

Ihr Investment in eine Immobilie soll sich finanziell lohnen. Mit der AfA-Abschreibung schöpfen Sie die steuerlichen Vorteile aus. Denn Sie schreiben Ihre Immobilie jedes Jahr mit 2 % in Ihrer Steuererklärung ab.

Wie wäre es, wenn Sie Ihre Immobilie mit 4 % statt der jährlichen 2 % abschreiben könnten?

Für Ihre Immobilie beträgt die festgelegte Nutzungsdauer ab Zeitpunkt des Kaufs typischerweise 50 Jahre. Unabhängig davon, wie alt oder in welchem Zustand die Immobilie tatsächlich ist. Deshalb setzt Ihr Steuerprogramm oder das Finanzamt sie in der jährlichen Steuererklärung in der Regel automatisch mit 2 % ihres Gebäudewerts von der Steuer ab.

Worauf Sie viele Steuerberater nicht hinweisen: Ihre Immobilie bietet noch mehr Renditepotenzial. Die Abschreibung lässt sich mit einer individuell bewerteten Nutzungsdauer deutlich optimieren, denn oft ist die tatsächliche Restnutzungsdauer einer Immobilie kürzer als der gesetzliche Standard von 50 Jahren.

Expertentipp

Eigentümer von vermieteten Immobilien können ihre jährliche Abschreibung von 2 % wesentlich erhöhen, indem sie die Nutzungsdauer individuell ermitteln lassen.

Als Nachweis reicht das Restnutzungsdauer-Gutachten eines spezialisierten Immobiliengutachters aus. Das Gutachten reichen Sie mit der nächsten Steuererklärung beim Finanzamt ein. Ihre Immobilie schreiben Sie dann jährlich mit dem individuell ermittelten Prozentsatz ab.

Der Modernisierungszustand, Instandhaltungsmaßnahmen sowie sein baulicher Zustand wirken sich unmittelbar auf die Nutzungsdauer eines Gebäudes aus.

Um die Nutzungsdauer auch auf dem Papier zu verkürzen und von dem steuerlichen Vorteil zu profitieren, müssen Sie als Vermieter gegenüber dem Finanzamt einen schriftlichen Nachweis bringen: das Restnutzungsdauer-Gutachten.

Mit dem Gutachten erfahren Sie die individuelle Nutzungsdauer für Ihre Immobilie. Und Sie können sie bereits in der nächsten Steuererklärung geltend machen.

Update zum BMF-Schreiben aus 2023

§ § § § §

Unsere Restnutzungsdauer-Gutachten berücksichtigen die Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 22.02.2023. Sie werden gemäß dem Schreiben von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt. Wir haben bereits zahlreiche positive Rückmeldungen von Kunden: Die Gutachten wurden von der Finanzverwaltung bisher anerkannt.

Mit dem Restnutzungsdauer-Gutachten helfen wir Vermietern, ihre Steuerlast zu senken.

Beispiel-Daten zur Immobilie:
  • Eigentumswohnung
  • Baujahr 1975
  • Gebäudewert der Immobilie (inkl. Kaufnebenkosten): 220.000 Euro
 Gesetzlicher Standard,
ohne Gutachten
Verkürzte Restnutzungsdauer,
mit Gutachten
Restnutzungsdauer (in Jahren)5020
Jährliche Abschreibung (in Prozent)2%5%
Jährliche Abschreibung4.400 €11.000 €
Angenommener Einkommenssteuersatz42%42%
Steuerersparnis (netto) pro Jahr1.848 €4.620 €
Steuerersparnis (netto) nach 10 Jahren18.480 €46.200 €

Sie müssen kein Experte sein, um Geld zu sparen

Wir haben 1000+ zufriedenen Eigentümern geholfen, ihre Abschreibung zu erhöhen.

Die meisten Immobilienbesitzer schreiben ihre Immobilie auch heute noch immer mit dem Standard von nur 2 % ab. Einmal dem Steuerberater gemeldet, taucht jährlich die AfA-Abschreibung (auch Absetzung für Abnutzung) im Formular auf, ohne dass die Zeile jemandem auffällt.

Dabei kann jeder Immobilienbesitzer mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten die Nutzungsdauer seiner vermieteten Immobilie verkürzen.

D. Wolter hat mit Clever-Immogutachten die jährliche Abschreibung seiner Immobilie erhöht:

„Mein Steuerberater hat mich zu meiner Immobilie leider bislang nicht beraten. Im Internet bin ich auf Clever-Immogutachten gestoßen. Ich habe das Gutachten für eine höhere Abschreibung direkt in Auftrag gegeben und kann jetzt jährlich mit 4,5 Prozent abschreiben“

mehr

Das Restnutzungsdauer-Gutachten ist ein oft unbekannter Weg, Ihre Steuerlast zu senken. Clever-Immogutachten unterstützt Sie, die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie zu ermitteln, sodass Sie jährlich mehr Steuern sparen können, als Ihnen derzeit bewusst ist.

Gesetzliche Grundlage: BFH Urteil v. 28.07.2021 - IX R 25/19

§ § § § §

„Die Bestimmung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG räumt dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein, ob er sich mit dem typisierten AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zufriedengibt oder eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer geltend macht und darlegt.“

Verlassen Sie sich auf weitere Urteile:

7 Absatz 4 Satz 2 – aufgehoben – und Absatz 5a Satz 2 – gestrichen – und § 52 Absatz 15 Satz 4 – aufgehoben –
Die von der Bundesregierung beabsichtigte Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäudeabschreibung wird nicht umgesetzt. Damit bleibt die Möglichkeit der Abschreibung eines Gebäudes nach einer tatsächlichen Nutzungsdauer bestehen, wenn diese kürzer ist als der sich durch den Ansatz der AfA-Sätze nach § 7 Absatz 4 Satz 1 EStG i. V. m. § 52 Absatz 15 EStG ergebene Zeitraum.“

Zum Jahressteuergesetz 2022
Datum: 30.11.2022

„Es ist Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer —im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1993 – X R 82/90, BFH/NV 1994, 169)— darzulegen und gegebenenfalls —im Rahmen der ihm obliegenden Feststellungslast— nachzuweisen.
[…]
Die Bestimmung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG räumt dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein (Anzinger in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7 EStG Rz 307; Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz 524; Pfirrmann in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 7 Rz 89; Bartone in Korn, § 7 EStG Rz 173), ob er sich mit dem typisierten AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zufriedengibt oder eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer geltend macht und darlegt.“

Zum BFH-Urteil
Datum: 28.07.2021

„2) Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint.

3) Erforderlich ist insoweit, dass die Darlegungen des Steuerpflichtigen Aufschluss über die maßgeblichen Determinanten –z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen– geben, welche die Nutzungsdauer im Einzelfall beeinflussen, und auf deren Grundlage der Zeitraum, in dem das maßgebliche Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann (§ 11c Abs. 1 EStDV), im Wege der Schätzung mit hinreichender Bestimmtheit zu ermitteln ist.“

Zum Urteil des Finanzgericht Köln
Datum: 23.03.2022

„Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint;
[…]
Entgegen der Auffassung des Beklagten ist die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens seitens des Klägers nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer.“

Zum Urteil des Finanzgericht Münster
Datum: 27.01.2022

Jetzt können Sie Ihren Cashflow optimieren, ohne selbst etwas dafür tun zu müssen.

Clever-Immogutachten hilft Ihnen, aus Ihrer vermieteten Immobilie einen bedeutenden Steuervorteil zu ziehen.

Nutzen Sie unser Gutachten, wenn:

  • Sie eine oder mehrere Immobilien besitzen, die Sie vermieten
  • Sie Ihr Eigentum bislang mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren und 2 % abschreiben
  • Ihre Wohnimmobilie älter als 15 Jahre ist
  • Sie das Steuersparpotenzial Ihres Investments voll ausnutzen wollen
Clever-Immogutachten bewertet Ihre Immobilie, unabhängig davon, ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Zweifamilienhaus oder ein Gebäude mit sieben Wohnungen vermieten.

Fast jeder Eigentümer einer Immobilie zahlt mehr Steuern, als er müsste.

Mit unseren Immobilien-Gutachten ändern Sie das.

Das Team von Clever-Immogutachten besteht aus Immobiliengutachtern mit jahrzehntelanger Erfahrung und einem systematischen Prozess, um die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie korrekt zu bestimmen.

Mit dem Gutachten reduzieren Sie die Restnutzungsdauer. Und Ihre Zahlungen ans Finanzamt.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie wollen wissen, ob sich das Gutachten für Sie lohnt? Übermitteln Sie uns die Rahmendaten Ihrer Immobilie. Sie erfahren sofort, ob ein Gutachten für Sie Aussicht auf Erfolg hat.

Bundesweite Gutachten

Unsere Gutachter sind bundesweit tätig. Ob Sie ein Haus im Norden oder eine Eigentumswohnung in München haben, wir unterstützen Sie und bewerten Ihre Immobilie.

Kleiner Preis, große Ersparnis

Die erzielte Steuereinsparung können die Kosten für das Gutachten bereits nach einem Jahr übertreffen. Außerdem sind die Kosten des Gutachtens absetzbar.

Annegret Eifert spart mit dem Gutachten jährlich 5.568 Euro:

„Ich wurde durch unseren Steuerberater darauf aufmerksam gemacht, ein Restnutzungsdauer-Gutachten in Auftrag zu geben, um eine höhere Abschreibung in unserem vermieteten Haus anzusetzen. Wir haben den Immobiliengutachter von Clever-Immogutachten damit beauftragt. Drei Tage später hatte ich das Gutachten in meinem E-Mail-Postfach. Meine Steuerzahlung wurde um 5.568 € pro Jahr gesenkt. Vielen Dank an Clever-Immogutachten an die Gutachterin Frau Klein.“
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Annegret Eifert

Verlassen Sie sich auf unseren professionellen Prozess. So läuft es ab:

  • 01.
    Sie erhalten eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung. Dieser Schritt ist optional, wenn Sie sichergehen wollen, dass sich ein Gutachten für Sie lohnt.
  • 02.
    Sie geben das Gutachten in Auftrag.
  • 03.
    Sie erhalten die Bestellbestätigung mit dem Link zu einem Formular, in das Sie die Daten zu Ihrer Immobilie eingeben.
  • 04.
    Unser Immobiliengutachter erstellt Ihr Gutachten. Bei Rückfragen hören Sie von ihm.
  • 05.
    Sie erhalten das Gutachten innerhalb von fünf Werktagen direkt per E-Mail als PDF. Wahlweise senden wir es auch an Ihren Steuerberater.
  • 06.
    Das Gutachten reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung ein. Die Gutachterkosten können Sie sogar absetzen. In der Regel haben Sie das Geld mit der ersten Steuererklärung bereits wieder reingeholt.

„Es hat alles geklappt. Das Finanzamt hat das Gutachten direkt akzeptiert.“

Clever-Immogutachten wurde mir von einem Bekannten empfohlen. Es hat alles geklappt. Das Finanzamt hat das Gutachten direkt akzeptiert. Das Gutachten hat mich 549 € gekostet, aber es spart mir auf den Monat gerechnet 160 Euro Steuern.“

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M. Liebreich

Unsere Preise

Ihr Investment für das Restnutzungsdauer-Gutachten beträgt 549 € für eine Eigentumswohnung. Für ein Ein- und Zweifamilienhaus betragen die Kosten 649 €, unabhängig davon, wie groß Ihre Immobilie ist. In 96 % aller Fälle übersteigt der Betrag, den Sie in der nächsten Steuererklärung sparen, Ihre Kosten deutlich.

Gutachten über Rest­nutzungs­dauer Kosten (inkl. 19% MwSt.)
Kostenlose Erst­einschätzung kostenlos
(Einzelne) Eigentums­wohnung 549 €
Ein-, Zwei­familien­haus, Reihenhaus, Doppel­haushälfte 649 €
Ganzes Mehr­familien­haus (3+ Wohn­einheiten), Wohn- und Geschäfts­haus, Gewerbe­objekt Preis auf Anfrage
Bei über 5 Gutachten 10% Rabatt

Die Kosten des Restnutzungsdauer-Gutachtens beinhalten die Erstellung und die Übermittlung des Gutachtens. Bei vollständigen und aussagekräftigen Gebäudeunterlagen- und Informationen erstellen wir das Gutachten im Normalfall ohne eine zusätzliche Besichtigung bei Ihnen vor Ort. Der Immobiliengutachter entscheidet, wenn im Ausnahmefall eine Besichtigung nötig sein sollte. Fahrtkosten, die dabei entstehen, werden gesondert berechnet. Sie werden in jedem Fall über die zusätzlichen Kosten informiert, noch bevor wir beginnen, Ihr Gutachten zu erstellen.

100% Geld-zurück-Garantie

Wir möchten, dass sich das Gutachten für Sie finanziell lohnt.

Wenn sich bei der Prüfung zeigt, dass die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie nicht kürzer als 42 Jahre ist und eine Abschreibung von mindestens 2,38 % ermöglicht, dann können Sie Ihr Auftrag kostenlos stornieren und bekommen Ihr Geld zurück. Wir erstatten Ihnen das Geld automatisch auf die Zahlungsmethode, mit der Sie das Gutachten in Auftrag gegeben haben.

Expertentipp

Beauftragen Sie das Gutachten noch heute, um es für Ihre kommende Steuererklärung zur Hand zu haben und Geld zu sparen.

Nutzungsdauer Ihrer Immobilie verkürzen und Steuern sparen

Die Kosten für das Gutachten haben Sie in der Regel bereits nach der ersten Steuererklärung reingeholt.

FAQ: Antworten auf Ihre Fragen

Eine wichtige Frage.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich die Nutzungsdauer für Ihre Immobilie verkürzen lässt, dann nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung. Sie ist für Sie unverbindlich. Wir bewerten anhand der Randdaten Ihrer Immobilie, ob ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Sie Aussicht auf Erfolg hat und ob Ihre Immobilie geeignet ist. Sie haben nichts zu verlieren. Fordern Sie gleich hier Ihre kostenlose Ersteinschätzung an.

Die Gutachten unserer Kunden wurden bisher nachweislich von den zuständigen Finanzämtern ohne Rückfragen akzeptiert. Die jüngsten Urteile der Finanzgerichte Köln (FG Köln Urteil v. 23.03.2022 – 6 K 923/20) und Münster (FG Münster v. 27.01.2022 1 K 1741/18 E) bestätigen, dass das Gutachten einen legitimen Nachweis darstellt, um die Nutzungsdauer zu verkürzen.

Ein berechtigter Einwand. Das Steuerrecht ist ein sehr komplexes Thema. Die wenigsten Steuerberater kennen jeden Tipp, wie Sie mit einer Immobilie Steuern sparen können. Wir sind Experten, wenn es um Ihre Immobilie geht. Weisen Sie gern Ihren Steuerberater darauf hin, dass unser Gutachten in Ihrer nächsten Steuererklärung eine höhere Abschreibung rechtfertigt.

Wenn Sie die Steuern für Ihre Immobilie weiterführend optimieren wollen, empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater mit Schwerpunkt Steuerrecht für Immobilien.

In unserem Prozess erfassen wir systematisch die Daten, mit denen wir Ihre Immobilie richtig und sicher einschätzen. Bei vollständigen und aussagekräftigen Gebäudeunterlagen und -informationen kann oft auf eine Begehung vor Ort verzichtet werden. Der Sachverständige trifft die Entscheidung abhängig vom Einzelfall. Er hat dabei weitere Faktoren wie die Art der Immobilie, ihre Größe und Komplexität im Blick.

Nach einem erprobten Vorgehen führen wir die Informationen zusammen und können Ihnen so ein Gutachten übermitteln, das die Restnutzungsdauer korrekt erfasst. Meist ohne dass Sie sich die Zeit für einen Termin vor Ort nehmen müssen.

Wir möchten Ihnen helfen, mithilfe unseres Gutachtens Ihre Steuerlast zu optimieren, damit Sie Geld sparen. Deshalb ist uns wichtig, dass Ihnen das Gutachten Geld bringt. Wenn die individuell berechnete Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie länger als 42 Jahre mit einer Abschreibung von 2,38 Prozent oder kleiner ist, können Sie kostenfrei den Auftrag stornieren. Mit der Geld-zurück-Garantie reduzieren wir Ihr Risiko auf null Prozent.

Wir beantworten alle Fragen, die Sie zum Restnutzungsdauer-Gutachten haben und sind im Erstellungsprozess immer für Sie da. Für weiterführende Steuertipps wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, der Sie rechtsverbindlich beraten kann.

Ein Gutachten ist steuerlich oft sinnvoll, wenn Sie eine Immobilie vermieten, die vor 2008 gebaut wurde, die also älter als 15 Jahre ist.

Wenn Sie Ihr Gutachten jetzt beauftragen, haben Sie es für ihre nächste Steuererklärung parat und können das „Steuern sparen“ schon in diesem Jahr erfolgreich verwirklichen. Da wir zukünftige Gesetzänderungen nicht vorhersehen können, empfehlen wir Vermietern das Gutachten zeitnah erstellen zu lassen um von der Gesetzmöglichkeit zu profitieren.

Kontaktieren Sie uns direkt über das Kontaktformular. Gern schätzen wir kostenlos und unverbindlich ein, ob sich das Gutachten für Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus lohnt.

Ja, als Vermieter können Sie die Ausgaben für unser Gutachten von der Steuer absetzen.

Das Gutachten kann auch im Jahr 2023 und 2024 noch erstellt werden. Ursprünglich sollte die Möglichkeit der verkürzten Nutzungsdauer durch einen Referentenentwurf Ende 2022 auslaufen. Doch der Finanzausschuss im deutschen Bundestag hat das Jahressteuergesetz für 2023 verabschiedet, mit dem Vermieter weiterhin eine verkürzte Nutzungsdauer geltend machen können. Da wir mögliche Gesetzänderungen nicht vorhersehen können, empfiehlt Clever-Immogutachten Vermietern das Gutachten zeitnah erstellen zu lassen und nicht länger abzuwarten.

Sie können mit dem Gutachten jederzeit die Nutzungsdauer Ihrer Immobilie bewerten lassen, um eine höhere Absetzung zu erreichen. Das ist für eine Bestandsimmobilie, die Sie z.B. seit 12 Jahren besitzen genauso möglich, wie eine Immobilie, die Sie vor drei Jahren gekauft haben. Je früher Sie das Gutachten erstellen lassen, desto schneller können Sie die neue Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Hinweis: Clever-Immogutachten erstellt Gutachten für Ihre Immobilie. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- und Finanzberatung. Bei Fragen zu Recht und Steuer wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt und Steuerberater. Gern arbeiten wir bei Bedarf und Rückfragen mit Ihrem Steuerberater zusammen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Rechtslage kann keine Gewähr übernommen werden.