Finanzgericht Münster stärkt Vermieterrechte – Clever-Immogutachten begrüßt Urteil zur Restnutzungsdauer
Mit seinem Urteil vom 2. April 2025 (Az. 14 K 654/23 E) hat das Finanzgericht Münster ein deutliches Zeichen zugunsten der Steuerpflichtigen gesetzt: Vermieter dürfen ihre Immobilien auch weiterhin auf Basis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer abschreiben – unabhängig von restriktiven Vorgaben der Finanzverwaltung. Für Clever-Immogutachten bestätigt das Urteil, was in der Praxis längst gilt: Individuelle Gutachten haben Vorrang vor pauschalen Typisierungen.