Änderungen der Restnutzungsdauer durch Gesetzesänderung 2024 und 2025

Jahressteuergesetz 2024: Keine Änderungen bei Restnutzungsdauer-Gutachten 2025 – Immobilienbesitzer können aufatmen

Die Diskussionen um das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) und die geplanten Änderungen zu den Abschreibungsregelungen bei Immobilien haben in den letzten Monaten für Unruhe unter Eigentümern gesorgt. Doch nun gibt es gute Nachrichten: Der Bundesrat hat die geplanten Anpassungen am 22. November 2024 gestoppt. Damit bleiben die bisherigen Regelungen zur Abschreibung und zur Handhabung von Restnutzungsdauergutachten weiterhin bestehen – ein erfreulicher Schritt für Immobilienbesitzer und Immobiliengutachter.

Die geplanten Änderungen: Was genau hat sich geändert?

Trotz intensiver Diskussionen über die Anpassung der Abschreibungsregeln wurden die Vorschläge des Bundesrats nicht in das verabschiedete Gesetz aufgenommen. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Begrenzung der Restnutzungsdauer:
    Geplant war, dass verkürzte Abschreibungen nur noch möglich sind, wenn die Restnutzungsdauer der Immobilie weniger als 10 Jahre beträgt.
    • Bedeutung: Viele Immobilienbesitzer mit einer Restnutzungsdauer über 10 Jahren hätten keine Vorteile mehr durch ein AfA-Gutachten gehabt. Nur stark sanierungsbedürftige Immobilien wären begünstigt worden.
  • Pflicht zu Vor-Ort-Gutachten:
    Gutachten zur Restnutzungsdauer sollten nur dann anerkannt werden, wenn sie durch eine Vor-Ort-Besichtigung erstellt wurden und explizite Aussagen zur baulichen Substanz enthalten.
    • Bedeutung: Dies hätte die Kosten für Gutachten erhöht und den Aufwand für Eigentümer spürbar gesteigert.
  • Weniger Flexibilität in der Abschreibung:
    Die geplanten Regelungen hätten dazu geführt, dass Immobilienbesitzer weniger individuell auf ihre Abschreibungsmöglichkeiten eingehen könnten.

Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?

Die Entscheidung des Bundesrats hat mehrere positive Konsequenzen für Immobilienbesitzer:

  1. Keine Eile bei der Gutachtenerstellung: Eigentümer können ihre Gutachten in Ruhe erstellen lassen. Ob diese im Dezember 2024 oder im Januar 2025 erstellt werden, spielt für die steuerliche Anerkennung der Restnutzungsdauer keine Rolle.
  2. Flexibilität bleibt erhalten: Die bestehende Regelung zur Restnutzungsdauer ermöglicht es, individuelle Abschreibungsmöglichkeiten zu nutzen, ohne auf starre Vorgaben angewiesen zu sein.
  3. Kosteneinsparung bei Gutachten: Da keine Vor-Ort-Termine verpflichtend werden, bleiben die Kosten für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens, wie von clever-immogutachten.de, überschaubar. Wir bieten auf Wunsch aber natürlich bundesweit Vor-Ort-Termine gegen Aufpreis an.
Warum ist der Stopp der Änderungen so wichtig?

Ein AfA-Gutachten bleibt ein wertvolles Instrument, um die steuerlichen Vorteile einer verkürzten Abschreibung zu nutzen. Dank des gestoppten Gesetzesvorhabens können Eigentümer weiterhin individuelle Lösungen in Anspruch nehmen, ohne zusätzliche Hürden oder Einschränkungen befürchten zu müssen. Die Entscheidung des Bundesrats war ein positiver Schritt für alle, die von den bestehenden steuerlichen Regelungen profitieren möchten.

Restnutzungsdauer-Gutachten 2025 weiterhin von Bedeutung

Auch weil es keine gesetzlichen Änderungen gibt, bleibt die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens ein wichtiges Instrument zur Steueroptimierung. Dabei ist es empfehlenswert, sich weiterhin an den Vorgaben des BMF-Schreibens zu orientieren:

  • Individuelle Analyse statt Standardlösungen: Gutachten sollten die spezifischen baulichen und technischen Gegebenheiten der Immobilie berücksichtigen.
  • Keine rein schematischen Berechnungen: Die bloße Anwendung der Immobilienwertverordnung (ImmoWertVO) genügt nicht den Anforderungen. Eine detaillierte, auf die Immobilie zugeschnittene Bewertung ist notwendig.

Weiterhin können Immobilienbesitzer von einer schnelleren Abschreibung profitieren, wenn die Restnutzungsdauer korrekt ermittelt wird: Dabei ist es entscheidend, dass das Gutachten individuell erstellt wird und die spezifischen baulichen sowie technischen Gegebenheiten der Immobilie berücksichtigt. Eine rein schematische Berechnung auf Basis der Immobilienwertverordnung (ImmoWertVO) reicht nicht aus, um die Anforderungen der Finanzbehörden zu erfüllen. Deshalb sollten Immobilienbesitzer auch in Zukunft darauf achten, dass ihr Gutachten den Vorgaben des BMF-Schreibens folgt und eine detaillierte, maßgeschneiderte Analyse der Immobilie bietet. Wir von Clever-Immogutachten setzen auf eine präzise, individuell abgestimmte Begutachtung, die Ihnen nicht nur steuerliche Vorteile verschafft, sondern auch sicherstellt, dass das Gutachten allen rechtlichen Anforderungen entspricht. So können Sie Ihre steuerliche Strategie optimal anpassen und von den bestehenden Regelungen weiterhin profitieren.

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Kein Handlungsbedarf mehr: Was bleibt?

Mit dem Beschluss des Bundesrats bleibt alles beim Alten. Die bisherigen Regelungen zur Abschreibung gelten weiter, sodass Eigentümer weiterhin von den bestehenden Vorteilen profitieren können:

  • Flexible Abschreibung: Die Berechnung der Nutzungsdauer bleibt individuell, und es gibt keine pauschalen Beschränkungen.
  • Einfachere Gutachtenerstellung: Die Verpflichtung zu kostenintensiven Vor-Ort-Besichtigungen entfällt. Eigentümer können weiterhin qualifizierte Gutachten nutzen, die ohne zusätzlichen Aufwand erstellt werden können.
  • Steuerliche Planungssicherheit: Die Blockade der Gesetzesänderungen sorgt dafür, dass keine kurzfristigen Anpassungen im Steuerrecht für Immobilienbesitzer notwendig werden.

Die Entscheidung des Bundesrats bringt klare Vorteile: Eigentümer haben weiterhin die Möglichkeit, die Abschreibung ihrer Immobilie individuell und steuerlich optimal zu gestalten. Es entfällt die Sorge, dass steuerliche Vorteile durch restriktive Regelungen eingeschränkt werden. Zudem bleiben die Kosten für Gutachten überschaubar, da die verpflichtende Vor-Ort-Besichtigung nicht eingeführt wird.

Die Unsicherheiten, die durch die monatelangen Diskussionen um das Jahressteuergesetz 2024 entstanden sind, haben ein Ende. Für die Steuerjahre 2024 und darüber hinaus gelten weiterhin die bewährten Regelungen – ein großer Vorteil für alle, die eine Immobilie vermieten oder planen, diese zu erwerben.

Warum jetzt handeln lohnt!

„Auch wenn die Änderungen gestoppt wurden, lohnt es sich, die aktuelle steuerliche Situation zu prüfen. Restnutzungsdauergutachten bleiben eine wertvolle Möglichkeit, die Abschreibung zu optimieren und die Steuerlast zu reduzieren. Wir von Clever-ImmoGutachten bieten hierbei professionelle Unterstützung und garantieren Gutachten, die alle individuellen Gegebenheiten einer Immobilie berücksichtigen.

Nutzen Sie die Zeit, um Ihre steuerliche Strategie zu überprüfen und von den weiterhin bestehenden Regelungen zu profitieren – und freuen Sie sich, dass der Gesetzgeber diesmal zugunsten der Eigentümer entschieden hat!“

Sebastian Fuchs,
Immobiliengutachter
Clever-Immogutachten

Fazit: Verlässlichkeit und keine Überraschungen

  • Die Blockade der vorgeschlagenen Änderungen durch den Bundesrat sorgt für Stabilität und Planungssicherheit. Immobilienbesitzer können aufatmen, da die bisherigen Regelungen zur Abschreibung weiterhin gelten und keine zusätzlichen Hürden bei der Erstellung von Gutachten entstehen.
  • Dank des gestoppten Vorhabens bleibt der Fokus auf individuellen Lösungen und Flexibilität. Es besteht kein zeitlicher Druck, und Immobilienbesitzer können ihre steuerliche Strategie entspannt planen. Wer von einer geringeren Restnutzungsdauer profitieren möchte, sollte dennoch prüfen lassen, ob ein qualifiziertes Gutachten die Abschreibungsmöglichkeiten weiter optimieren kann.
  • Das JStG 2024 bringt damit für Eigentümer keine unangenehmen Überraschungen für 2025, sondern erfreuliche Klarheit – ein großer Vorteil in einem häufig komplexen steuerlichen Umfeld!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein AfA-Gutachten ist eine professionelle Bewertung zur Ermittlung der Restnutzungsdauer einer Immobilie. Diese ist entscheidend für die steuerliche Abschreibung (AfA). Ein Gutachten, das eine kürzere Restnutzungsdauer ausweist, ermöglicht höhere jährliche Abschreibungen und somit eine Reduzierung der Steuerlast.

Die geplanten Änderungen zur Restnutzungsdauer für 2025 und kommende Jahre wurden vom Bundesrat gestoppt. Das bedeutet, dass Immobilienbesitzer weiterhin von flexiblen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren können, ohne die strengen Vorgaben einer maximalen Restnutzungsdauer von 10 Jahren. Gutachten müssen nicht zwingend Vor-Ort-Besichtigungen beinhalten, was für Eigentümer kostengünstigere und weniger aufwendige Lösungen bedeutet.

Nein, es besteht kein Bedarf für ein neues Gutachten, solange keine Gesetzesänderung zu dieser Thematik verabschiedet wird. Die derzeitige Regelung lässt es zu, dass auch Immobilien mit längerer Restnutzungsdauer steuerlich abgeschrieben werden können.

Sie sollten ein qualifiziertes Restnutzungsdauergutachten erstellen lassen, das die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Immobilie berücksichtigt. Auch wenn die Gesetzesänderungen gestoppt wurden, bleibt dies eine hervorragende Möglichkeit, Ihre steuerliche Abschreibung zu optimieren und Steuervorteile zu nutzen.

Das BMF-Schreiben dient als Orientierungshilfe für die Erstellung von AfA-Gutachten. Es empfiehlt eine detaillierte, individuelle Analyse der Immobilie, statt sich nur auf standardisierte Modelle wie die ImmoWertVO zu stützen. Dies stellt sicher, dass Ihr Gutachten den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht.

Sollte das Finanzamt Ihr Gutachten ablehnen, können Sie Einspruch einlegen. In vielen Fällen kann eine Klärung über ein Gerichtsverfahren erreicht werden. Allerdings ist es ratsam, von Anfang an ein qualifiziertes Gutachten erstellen zu lassen, das den Anforderungen entspricht, um solche Konflikte zu vermeiden.

1. Expertise und Erfahrung:
Clever-ImmoGutachten bietet langjährige Erfahrung in der Erstellung von professionellen Restnutzungsdauergutachten für Immobilien. Unser Team besteht aus qualifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen, die über umfangreiche Kenntnisse im Bereich der steuerlichen Abschreibung und der ImmoWertVO verfügen.

2. Individuelle Analyse Ihrer Immobilie:
Wir setzen auf eine detaillierte, maßgeschneiderte Betrachtung jeder Immobilie, statt uns nur auf standardisierte Berechnungen zu verlassen. Jedes Gutachten wird speziell auf die technischen und baulichen Gegebenheiten Ihrer Immobilie abgestimmt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.

3. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:
Unser Gutachten orientiert sich stets an den aktuellen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BMF), wie dem Schreiben vom 22. Februar 2023. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Gutachten den Anforderungen der Finanzbehörden entsprechen und die bestmöglichen steuerlichen Vorteile für Sie generiert werden.

4. Zeitersparnis und Effizienz:
Durch unsere effiziente Arbeitsweise erhalten Sie Ihr Gutachten schnell und zuverlässig. Wir wissen, wie wichtig es ist, steuerliche Vorteile rechtzeitig zu nutzen, und helfen Ihnen, die bestmöglichen Abschreibungsoptionen zu sichern – ohne unnötige Verzögerungen.

5. Transparente und faire Preise:
Wir bieten Ihnen eine transparente Preisstruktur ohne versteckte Kosten. So wissen Sie von Anfang an, welche Investition erforderlich ist, um Ihre steuerlichen Vorteile zu maximieren.

6. Vertrauen und Zufriedenheit:
Unsere Kunden schätzen die hohe Qualität unserer Gutachten und die umfassende Beratung, die wir bieten. Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit und gewährleisten, dass Sie sich auf uns verlassen können, um Ihre steuerliche Situation zu optimieren.

Mit Clever-Immogutachten entscheiden Sie sich für einen zuverlässigen Partner, der Sie auf dem Weg zu optimalen steuerlichen Ergebnissen begleitet.

Sebastian Fuchs
Sebastian Fuchs ist ein erfahrener Immobiliengutachter mit einem soliden Hintergrund in der Immobilienbewertung und -beratung. Er verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Marktanalyse und der Erstellung detaillierter Gutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien.