Finanzgericht Münster stärkt Vermieterrechte – Clever-Immogutachten begrüßt Urteil zur Restnutzungsdauer

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  • Beitrag veröffentlicht:Juni 30, 2025
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Mit seinem Urteil vom 2. April 2025 (Az. 14 K 654/23 E) hat das Finanzgericht Münster ein deutliches Zeichen zugunsten der Steuerpflichtigen gesetzt: Vermieter dürfen ihre Immobilien auch weiterhin auf Basis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer abschreiben – unabhängig von restriktiven Vorgaben der Finanzverwaltung. Für Clever-Immogutachten bestätigt das Urteil, was in der Praxis längst gilt: Individuelle Gutachten haben Vorrang vor pauschalen Typisierungen.

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Jahressteuergesetz 2025: Änderungen und ihre Bedeutung für Immobilienbesitzer

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  • Beitrag veröffentlicht:Dezember 12, 2024
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Erfahren Sie alles über die aktuellen Änderungen im Jahressteuergesetz 2025 und ihre Auswirkungen auf Immobilienabschreibungen. Das geplante Gesetz bringt wichtige Anpassungen, die Immobilienbesitzern weiterhin steuerliche Vorteile ermöglichen. Entdecken Sie, wie Sie von den Regelungen profitieren können und was Sie jetzt tun sollten.

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